Reiseausfallpauschale (RAP) - Die Alternative zu Stornierungsgebühren
Immer wieder kommt es vor, dass eine geplante Reise nach Abschluss des Vertrages storniert werden muss oder die im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gründe hierfür können u. a. Krankheit des Gruppenverantwortlichen, einer Begleitperson oder auch der Reiseteilnehmer selbst sein, Wegzug, sowie ein behördlicher Erlass im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, dass die Reise nicht stattfinden darf, etc.
Da wir auch wir weiterhin Kindern und Jugendlichen einen unbeschwerten, erholsamen und erlebnisreichen Aufenthalt bei uns ermöglichen möchten, bieten wir auf Anregung von Lehrkräften, Betreuenden und vielen Verantwortlichen die Möglichkeit zur Zahlung einer ReiseAusfallPauschale als Alternative zu den unter Pkt. 6 der Reise- und Buchungsbedingungen genannten pauschalen Stornierungsgebühren.
Sicherlich sind mit dieser Zahlung die uns entstehenden Kosten bei Nichtanreise einer Gruppe nicht annähernd gedeckt, aber aus gegebenen Anlass möchten wir damit einen Beitrag leisten, Reiseverantwortliche zu ermutigen, auch weiterhin mit den ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen Fahrten in unser KiEZ zu unternehmen.
- Die Reiseausfallpauschale beträgt 2,00 € pro Person und pro Übernachtung.
- Der Betrag muss mit Vertragsunterzeichnung auf unser Konto eingehen, damit der Schutz in Kraft tritt.
- Die Reiseausfallpauschale ist keine Anzahlung auf den Reisepreis, sondern wird zusätzlich erhoben.
- Sie kann für die komplette Reisegruppe inkl. Begleitpersonen (Empfehlung) oder auch nur für einzelne Teilnehmer, die dann allerdings namentlich benannt werden müssen, eingezahlt werden.
- Im Falle einer Nichtanreise entstehen dann dieser Gruppe bzw. den jeweiligen Reiseteilnehmern, für die die Reiseausfallpauschale eingezahlt wurde, keine weiteren Stornierungsgebühren.
- Die Reiseausfallpauschale gilt nicht bei einem Reiseabbruch oder nicht in Anspruch genommenen Leistungen nach Anreise.
Bei Nichtabschluss dieser Reiseausfallpauschale behalten die Stornobedingungen der Reise- und Buchungsbedingungen des Reisevertrages weiterhin im vollen Umfang ihre Gültigkeit.