Neue Regelungen zum Thema Grillen

Liebe KiEZ-Gäste,

vor 2 Jahren haben wir die Information mitgeteilt, dass keine eigenen Lebensmittel mitgebracht werden dürfen vorallem nicht zum Grillen. Um Ihnen dennoch das Beisammensein an einem Grillabend zu ermöglichen, haben wir eine Grillliste angefertigt mit vielerlei Dingen, welche den Standardgrillabend mit Wurst und Boulette ersetzt hat. Voraussetzung für diese war das Mitbringen eines eigenen Gasgrills, da wir aufgrund unserer Waldlage und dem zumeist sehr heißen und trockenen Wetter kein Holzkohlegrillen ab Waldbrandgefahrenstufe 3 aufgrund des Waldgesetzes zu lassen konnten.

Wir waren mit dieser Lösung für alle sehr zufrieden und es wurde von Ihnen gut aufgenommen.

Aber nichts ist stetiger als die Veränderung.

Wir hatten eine Begehung des Forstamts bei dem klar gestellt wurde, dass es auf unserem Gelände keinen Punkt gibt, bei dem der erforderliche Abstand zum Entfachen eines Feuers bei Waldbrandgefahrenstufe eingehalten werden kann.

Mit diesem Schreiben müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir ab sofort auch das Grillen mit Gasgrills ab Waldbrandgefahrenstufe 3 nicht mehr zulassen dürfen. Ein Gasgrill hat eine offene Flamme und ist somit strikt verboten zu benutzen.

Es bleibt bei uns im KiEZ Frauensee nur die Möglichkeit mit Holzkohlegrills zu grillen, sofern die Waldbrandgefahrenstufe 2 nicht überschritten wird.

Die Strafen bei Verletzung des brandenburgischen Waldgesetzes sind immens hoch.

Ein jeder von uns trägt Verantwortung und sollte sich über die Gefahren eines Feuers im Klaren sein.

Das Einhalten des Gesetzes ist indiskutabel und wir sind froh, dass wir unseren eigenen Fehler bisher nicht teuer bezahlen mussten.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie uns eine Grillliste geschickt haben oder noch vor hatten zu schicken, ist diese hinfällig. Sie werden am Abendbrotbuffet im Speisesaal teilnehmen. Sollte aber der Fall eintreten, dass die Waldbrandgefahrenstufe auf 2 oder weniger gesunken ist, können Sie gerne Grillen anmelden. Dazu haben wir ein neues abgespecktes Angebot erstellt. Leider können wir nicht alle Produkte vorhalten und müssen uns auf die Produkte beschränken, welche wir bei Nichtstattfinden im normalen Betrieb mit verwerten können.