Wir dürfen unseren Betrieb ab dem 25.05.2020 wieder aufnehmen!

Wir dürfen ab dem 25.05.2020 wieder Gäste in Empfang nehmen.

Leider gelten weiterhin zu diesem Zeitpunkt die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und das Infektionsschutzgesetz bis vorerst zum 05.06.2020.

Ein normaler Aufenthalt, wie man es sonst bei uns gewohnt ist, wird es in diesen Zeiten nicht geben. Untenstehend finden Sie unsere Bedingungen, an die sich strikt und ohne Ausnahme gehalten werden muss.

Wir haben als Einrichtung eine große Verantwortung und Sie als Gast und wir als Gastgeber die Pflicht diese umzusetzen und einzuhalten.

Ihnen muss auf jeden Fall klar sein, dass wahrscheinlich der eigentliche Sinn Ihrer geplanten Reise nicht so umsetzbar ist. Denn jede Familie ist als einzelner Hausstand zu betrachten und Gruppenaktivitäten sind somit ausgeschlossen.

Selbst ein Zusammensitzen geht nur mit maximal 2 Hausständen unter Beachtung der Abstandsregelung.

Bitte sprechen Sie mit allen Familien unsere Bedingungen aufgrund der brandenburgischen Eindämmungsverordnung durch.

Diese finden Sie im Downloadbereich oder über folgenden Link:

Reiseinformation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus